Aktuelles
Stellungnahme zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG)
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum 28. April 2015 einen Referentenentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) vorgelegt. Es orientiert sich dabei im Wesentlichen an den im Dezember 2014 von der Bund-Länder-AG beschlossenen Eckpunkten. Ziel ist es, eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sicherzustellen und die hierfür notwendigen strukturellen Änderungsprozesse zu unterstützen.
Die Intention des vorgelegten Gesetzentwurfs ist sehr zu begrüßen. Bereits im Oktober 2014 hat die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) eine Stellungnahme zu den Perspektiven einer Reform der Krankenhausfinanzierung in Deutschland abgegeben, die explizit auch Fragen der Qualität und der Strukturanpassung adressierte.
Stellungnahme Oktober
Zum nun vorgelegten Referentenentwurf nimmt die dggö wie folgt Stellung:
Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz
Stellungnahme zum IQWiG-Entwurf der Version 4.2 "Allgemeine Methoden"
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Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie dggö hat gegenüber dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Kapitel "Kosten-Nutzen-Bewertung medizinischer Interventionen" Stellung bezogen. Sie hat ihre frühere Kritik an den Methoden, insbesondere am Konzept der Effizienzgrenze erneuert, aber auch begrüsst, dass das QALY-Konzept nun etwas mehr Beachtung erhält als in früheren Versionen. Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie anbei.