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Conference - The Pandemic Treaty. A new Global Public Health instrument
Konferenz
Given the impact of the Covid19 pandemic, member states have agreed to draft and negotiate a new convention to strengthen pandemic prevention, preparedness, and response to future pandemics at a global level.
In this context the Pandemic Treaty Conference 2025 aims to unpack the onion of issues related to the Pandemic Treaty from different perspectives (public health, ethics, law, economics, and other sciences).
This one-day conference will take place on May 9, 2025, at the National School of Public Health (ENSP), Universidade Nova de Lisboa, Salao Nobre, Lisbon, Portugal and will be a hybrid conference that will run in-person and virtually.
The conference's multidisciplinary approach invites academics, professionals, (PhD) students, and other interested persons to participate and submit an abstract for a presentation addressing the conference topic (deadline: 1 March 2025).
Further information can be found here: pdf
dggö-Talk: Olaf von dem Knesebeck zu Ergebnisse eines Bevölkerungs-Surveys zur wahrgenommenen Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung in Deutschland
dggö-Talk
*** English version below ***
der nächste dggö Talk mit Prof. Dr. Olaf von dem Knesebeck vom Institut für Medizinische Soziologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf findet am Dienstag, den 17.12.2024, 17-18 Uhr auf Zoom (https://uni-wuppertal.zoom.us/j/64624304596?pwd=TaRinn0epo5EdaECIzOCInvhziClmG.1) statt. Professor v.d. Knesebeck wird Ergebnisse eines Bevölkerungs-Surveys zur wahrgenommenen Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung in Deutschland präsentieren. Der Vortrag findet in deutscher Sprache statt.
Ein weiterer dggö Talk in diesem Wintersemester wird am 18.02.2025, 17-18 Uhr durch Prof. Dr. Robert Ranisch von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg, Universität Potsdam, zum Thema Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung und Künstliche Intelligenz (in deutscher Sprache) gehalten.
*** English version ***
The next dggö talk with Prof. Dr. Olaf von dem Knesebeck from the Institute for Medical Sociology at the University Medical Center Hamburg-Eppendorf will take place on Tuesday, December 17, 2024, 5-6 p.m. on Zoom (https://uni-wuppertal.zoom.us/j/64624304596?pwd=TaRinn0epo5EdaECIzOCInvhziClmG.1). Professor v.d. Knesebeck will present the results of a population survey on perceived discrimination in health care in Germany. The talk will be held in German.
The third dggö Talk this winter semester will be given by Prof. Dr. Robert Ranisch (Faculty of Health Sciences Brandenburg, University of Potsdam) on 18.02.2025, 5-6 pm. This talk will be held in German.
Stellungnahme der dggö zur Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur 1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
Stellungnahme
Zum Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur 1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten hat die dggö eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die Stellungnahme als PDF
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.V. (dggö) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. In ihr sind mehr als 700 Gesundheitsökonominnen und Gesundheitsökonomen organisiert. Zum Referentenentwurf nimmt die Fachgesellschaft aus gesundheitsökonomischer Perspektive Stellung.
Die dggö begrüßt die Anstrengungen des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Nutzung von Gesundheitsdaten in der Wissenschaft. In dem vorgelegten Entwurf der 1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten sieht sie einen weiteren wichtigen Schritt zur maßgeblichen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten, der es der Wissenschaft ermöglichen wird, zur Stärkung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung beizutragen.
Insbesondere begrüßt die dggö die Umstellung der Datenübermittlungsfrequenz von Berichtsjahren auf Berichtsquartale sowie die Erweiterung des durch die Krankenkassen zu liefernden Datenkranzes in Artikel 1, §3, beispielsweise um Informationen zum Sterbedatum, den Grad der Pflegebedürftigkeit oder die Arbeitsunfähigkeit. Gerade die Arbeitsunfähigkeit ist für die gesundheitsökonomische Forschung eine wesentliche Ergebnisgröße. Wichtig sind auch die Erweiterung um die Hybrid-DRGs sowie die Informationen zum ambulanten Operieren mit sektorengleicher Vergütung. In diesem Zusammenhang sei allerdings angemerkt, dass der Datenkranz in Zukunft zur Ermöglichung gesundheitsökonomischer Forschung weiter ausgeweitet werden sollte. Beispielsweise sollte neben der Information zur Arbeitsunfähigkeit auch die Information zur Höhe des bezogenen Krankengelds aufgenommen werden. Des Weiteren könnte der Datenkranz um Merkmale zum sozioökonomischen Status der Versicherten ergänzt werden. Idealerweise sollten Informationen zur Zuzahlungsbefreiung nach §62 SGB V und das beitragsrelevante Einkommen des Versicherten bzw. für Familienmitversicherte das Einkommen des Mitglieds, über das Versicherte familienversichert sind, in den Datenkranz aufgenommen werden. Eine weitere Information, die bislang nicht in dem Datenkranz enthalten ist, aber essentiell ist für Forschungsprojekte zu Wirkung von Versorgungsleistungen während der Schwangerschaft bzw. für Vorsorgeleistungen, die erst ab einem bestimmten Alter in Anspruch genommen werden können, ist der Geburtsmonat der Versicherten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Geburtsmonat darüber bestimmt, ob Versicherte (oder ihre Mütter) eine bestimmte Leistung als Regelleistung der GKV in Anspruch nehmen können, bspw. weil die Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit eingeführt wurde. Zusätzlich ist der Geburtsmonat relevant, um bspw. für Kinder und Jugendliche das wahrscheinliche Einschulungsalter und die Klassenstufe zu ermitteln, was wiederum wesentliche Informationen über Gesundheitsdeterminanten und das Umfeld der Versicherten liefert (siehe z.B. Wuppermann et al., 2015).
Generell sieht die dggö die Notwendigkeit der Pseudonymisierung der Angaben der Leistungserbringer in §5. Positiv bewertet die dggö, dass nach der Verordnung relevante Informationen über die Leistungserbringer wie die regionale Zuordnung oder die Kennzeichnung besonderer Versorgungsbereiche und der fachärztlichen Spezialisierung der Leistungserbringer explizit separat übermittelt werden sollen. Dennoch besteht durch die Pseudonymisierung die Gefahr, dass weitere relevante Informationen über die Leistungserbringer nicht in Analysen herangezogen werden können. So ist es beispielsweise für Analysen zur onkologischen Versorgung von Bedeutung, ob der Leistungserbringer ein zertifiziertes Organkrebszentrum ist (siehe z.B. Schmitt et al, 2023).Für einige Vorhaben von großer gesellschaftlicher Bedeutung, wie für die Evaluation von Reformen der Versorgungsstruktur, ist es darüber hinaus zentral, weitere Informationen über die Leistungserbringer – bspw. aus der Krankenhausstatistik oder den Qualitätsberichten der Krankenhäuser – hinzuspielen zu können. Um in Zukunft die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur auf eine breitere Evidenz stützen zu können, wäre eine Verknüpfung mit den genannten und weiteren externen Daten auf Ebene der Leistungserbringer von wesentlicher Bedeutung. Um dies generell zu ermöglichen, wäre es sinnvoll, die Pseudonymisierung nicht – wie geplant – auf Ebene Spitzenverbands Bund der Krankenkassen durchzuführen. Stattdessen sollte zum Beispiel über die Vertrauensstelle ermöglicht werden, weitere Informationen zu den Leistungserbringern anzuspielen. Es sei betont, dass es nicht um die Identifikation einzelner Leistungserbringer geht, sondern lediglich um das Hinzuspielen kategorisierter Informationen auf Ebene der Leistungserbringer, die es erlauben, verlässliche Erkenntnisse über Auswirkungen der Versorgungsstruktur zu generieren. Um zu verhindern, dass die Datennutzung durch gewerbliche Nutzer zu Wettbewerbsverzerrungen führt, könnten zudem die Anforderungen an die Pseudonymisierung nach Nutzerkreis unterschiedlich gestaltet werden.
Die dggö begrüßt ausdrücklich den in §8 des Entwurfs geregelten Opt-Out bei der Übermittlung von Daten aus der elektronischen Patientenakte. Neben der generellen Umstellung auf das Opt-Out ist vor allem auch die Möglichkeit des Teilwiderspruchs gegen die Datenübermittlung für bestimmte Nutzungszwecke positiv hervorzuheben. Hierbei sollte sichergestellt werden, dass insbesondere Teilwidersprüche einfach und unmissverständlich abzugeben sind, damit die Gefahr reduziert wird, dass Teilwidersprüche als Gesamtwidersprüche gewertet werden müssen.
Positiv bewertet die dggö auch die Konkretisierung zu den im Datennutzungsantrag zu machenden Angaben in §17 sowie zur Antragserfassung und -prüfung in §18. Hierdurch wird eine rasche und transparente Entscheidung sowie durch Beratung und die Bereitstellung von Testdatensätzen an die Nutzungsberechtigten eine effiziente Durchführung der Projekte ermöglicht. Die dggö hält es für nachvollziehbar, dass Auswertungen auf Ebene einzelner Krankenkassen die Zustimmung der betroffenen Kasse bedürfen. Sie weist aber darauf hin, dass Fragen zum Krankenkassensystem nur untersucht werden können, wenn generell Analysen auf Krankenkassenebene möglich sind. Analog zur Situation der Leistungserbringer geht es hier nicht um die Identifikation der Situation einzelner Krankenkassen, sondern um Auswertungen anhand bestimmter Merkmale auf Kassenebene (wie bspw. Kassengröße oder Höhe der Zusatzbeiträge, jeweils gruppiert, so dass keine Rückschlüsse über einzelne Kassen möglich sind).
Neben der Regelung der Verpflichtungen für den Antragstellenden unter §17 (3) wäre es aus Sicht der dggö zusätzlich sinnvoll zu regeln, welche Konsequenzen auf die Nichteinhaltung der Verpflichtung folgen. Hier könnten bspw. die in anderen Ländern geltenden Regelungen als Vorbild dienen.
Grundsätzlich sollte in Zukunft dringend weiter daran gearbeitet werden, auch die Verknüpfung mit anderen Daten auf Leistungserbringer-, Versicherten- und Krankenkassenebene zu ermöglichen. Neben den Krebsregisterdaten könnten dies bspw. Daten des Forschungsdatenzentrums des Statistischen Bundesamtes wie die Krankenhausstatistik, der Mikrozensus oder der Einkommensteuerstatistik sowie die Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung sein. Solche Datenverknüpfungen würde die Analyse sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Fragen zu Gesundheit und dem Gesundheitssystem ermöglichen, die in unseren Nachbarländern bereits möglich sind (siehe Fischer et al., 2023).
Kritisch sieht die dggö die pauschale Beschränkung der Nutzung der gesicherten Analyseumgebung für die pseudonymisierten Daten auf maximal 30 Arbeitstage (§20) sowie die Erhebung von Nutzungsgebühren pro Arbeitstag. Generell erscheint es zwar sinnvoll, die Nutzerinnen und Nutzer zu einer ressourcenschonenden Nutzung und Auswertung der Daten anzuhalten, um möglichst viele Projekte zu ermöglichen. Eine pauschale Beschränkung auf 30 Arbeitstage kann aber die Auswertung der Daten für datengetriebene Projekte z.B. die Anwendung von Machine Learning Methoden oder komplizierter statistischer Schätzverfahren unmöglich machen. Diese Beschränkung scheint angesichts der nach Nutzungstagen oder -Intensität gestaffelten Gebühren unnötig und sollte aufgehoben werden. An ihre Stelle könnte eine standardisierte Dauer der Projektlaufzeit treten wie bspw. beim Forschungsdatenzentrum des Statistischen Bundesamtes. Alternativ wäre es sinnvoll und notwendig, ein transparentes und einfaches Verfahren für eine Projekterweiterung über die 30 Arbeitstage hinaus festzulegen.
Die Nutzungsgebühren pro Arbeitstag erscheinen nicht sinnvoll, weil die Auslastung und Nutzung der Umgebung sich nicht nur in der Dauer an Tagen widerspiegelt, sondern von der zu jedem Zeitpunkt benutzten Rechenleistung abhängt (Anzahl der genutzten CPUs oder GPUs). Da Auswertungsskripte komplizierterer Schätzverfahren auch mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen können, scheint es sinnvoller, die Abrechnung nach Stunden vorzunehmen als nach Tagen. Damit könnten auch „angefangene Arbeitstage“ bei über mehrere Tage laufenden Auswertungsskripten angemessen berücksichtigt werden. Sinnvoll erscheint es zudem generell, einen Standardumfang an Rechenkapazitäten zu definieren, der in den Basiskosten pro Stunde (oder Tag) verfügbar ist und die Auslastung durch Warteschlangen bei gleichzeitigen Nutzern zu optimieren. Für Projekte mit höherem Bedarf an Rechenleistung sollte die Möglichkeit bestehen, für zusätzliche Gebühren weitere Rechenleistung zu erhalten und diese dann ohne Warteschlangen nutzen zu können. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob es möglich sein wird, über den Beitrag eigener finanzieller Mittel an das FDZ die vorhandenen Rechenkapazitäten in der sicheren Datenumgebung zu erweitern. Dies sollte potentiell zum Aufbau weiterer Rechenkapazitäten, die dann auch anderen Projekten zu Gute kommen könnten, als Finanzierungsquelle ermöglicht werden.
Vorstand der dggö:
Prof. Dr. Amelie Wuppermann
Prof. Dr. Jürgen Wasem
Prof. Dr. Juliane Köberlein-Neu
Prof. Dr. Hendrik Schmitz
Federführung: Prof. Dr. Stefan Mangelsdorf, Prof. Dr. Hannes Ullrich, Prof. Dr. Amelie Wuppermann
Rückfragen: vorstand@dggoe.de
Stellungnahme der dggö zum Referentenentwurf zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV)
Stellungnahme
Zum Referentenentwurf zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) des Bundesministerium für Gesundheit hat die dggö eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die Stellungnahme als PDF
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie e.V. (dggö) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. In ihr sind mehr als 700 Gesundheitsökonominnen und Gesundheitsökonomen organisiert. Zum Referentenentwurf nimmt die Fachgesellschaft aus gesundheitsökonomischer Perspektive Stellung.
Die dggö begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit zur GIGV.
- Interoperabilität im Gesundheitswesen bedeutet Interdisziplinarität.
- Interoperabilität im Gesundheitswesen bedeutet, bestehende Effizienzreserven zu heben.
Ein wesentlicher Effekt von Digitalisierung ist die mehrfache Datennutzung. Die mehrfache Datennutzung führt zur Betrachtung des Datenlifecycles von der elektronischen Quelle bis in das elektronische Archiv. Die Erzeugung, Nutzung und datenschutzkonforme Verarbeitung elektronischer Patientendaten aus Versorgung und Forschung bieten die Möglichkeit zur vielfältigen Verbesserung des deutschen Gesundheitssystems.
Um diese Verbesserungen gesundheitsökonomisch messen zu können, bedarf es strukturierter, semantisch annotierter Datenelemente, zusätzlicher Metadaten und Nutzungsdaten. Es sollte daher auch das Ziel sein, diese Nachnutzung von erhobenen Daten nicht nur aus medizinischer und versorgungsprozessbezogener Sicht in den Fokus von künftigen Verordnungen zu nehmen. Dazu steht die dggö aus gesundheitsökonomischer Perspektive für den Dialog bereit.
Klinische Forscher und Professionals aus der Versorgung sind direkt auf medizinischen Daten angewiesen. Gesundheitsökonomen, Versorgungsforscher, Datenanalysten und weitere Professionals können die oben beschriebenen Daten (secondary use) ebenfalls für Fragestellungen nutzen. Hierauf muss in Zukunft ein Fokus gelegt werden und der Datenlifecycle und die Interprofessionalität unterstützt werden.
Die Datennutzung führt zu einer Trennung von der bisherigen Dokumentenbetrachtung. MIOs sind zunächst elektronifizierte Dokumente. Damit ist ein wichtiger Schritt der digitalen Transformation gelungen und wird durch die GIGV verstetigt. Das begrüßen wir sehr!
Der interoperable Datenaustausch kann nur auf international anerkannten Vorgehensweisen gelingen, nationale Anforderungen sind mit internationalen Standards zu harmonieren. Dabei sind Standards von HL7, FHIR und IHE-Profile als relevantes Rahmenwerk zu nennen.
Politisches Ziel sollte auch eine auf internationalen Standards basierende deutsche Rahmenarchitektur sein, die durch ein deutschlandweites Dokumenten-Daten-Architekturbild ergänzt wird und damit ein Modell vorgibt, an dem sich die Akteure orientieren können. Ein Dokumenten-Daten-Architekturbild ermöglicht den Akteuren eine datenschutzkonforme Übersicht der aktuellen Dokumenten- und künftigen Datenaustauschbeziehungen der einzelnen Institutionen und Aktensysteme im Gesundheitswesen. Nur dann kann secondary use funktionieren.
Im Gesundheitswesen muss die elektronische Erzeugung, Verarbeitung und die Archivierung von Daten das Ziel sein, um die positiven Effekte der mehrfachen Nutzung von „eDaten“ zu heben. Hierzu bedarf es weiterer Forschungsarbeit, die unterstützt werden muss. Insbesondere die Forschung zu den Kosten, Nutzen und den vielen Effekten von E-Health-Anwendungen ist hier zu nennen. Die dggö unterstützt diese Schritte durch die Etablierung einer Roadmap zur Evaluierung von E-Health-Anwendungen.
Wenn für die Versorgung die Effekte digitaler Anwendungen besser beschrieben werden können, steht der Gesundheitspolitik, der Selbstverwaltung und allen weiteren Akteuren des Gesundheitswesens eine rationale Diskussions- und Arbeitsgrundlage zur Verfügung.
Vorstand der dggö:
Prof. Dr. Amelie Wuppermann
Prof. Dr. Jürgen Wasem
Prof. Dr. Juliane Köberlein-Neu
Prof. Dr. Hendrik Schmitz
Federführung: Prof. Dr. Cordula Kreuzenbeck, Stefan-Müller-Mielitz
Rückfragen: vorstand@dggoe.de
dggö-Talks zu Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung
dggö-Talk
Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung ist ein zunehmend diskutiertes Thema, das nicht nur Auswirkungen auf den Zugang zu Gesundheitsversorgung, sondern auch auf die Qualität von medizinischer Versorgung haben kann. Weltweit zeigen Studien, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen – basierend auf Faktoren wie ethnischer Herkunft, Geschlecht, sozialem Status oder Behinderungen – immer wieder Benachteiligungen im Gesundheitswesen erleben. Diese Benachteiligungen äußern sich in verschiedenen Facetten, angefangen bei einer geringeren Zugangsmöglichkeit bis hin zu einer unzureichenden oder verzögerten Versorgung. Zu diesem wichtigen Thema soll daher die dggö Talk Reihe „Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung“ stattfinden.
Folgende Termine sind geplant:
Am Dienstag, 12.11.2024, 17-18 Uhr wird Dr. Hans Vogt vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung über die Internationalen Forschungsstände und Facetten der Diskriminierung im Gesundheitswesen sprechen. Darüber hinaus wird er aus seinem Projekt zu Rassismus in der ärztlichen Ausbildung Ergebnisse vorstellen. An diesem Vortrag können Sie unter folgendem Link teilnehmen: https://uni-wuppertal.zoom.us/j/67309223524?pwd=XO7exgF5CXbTfxaqU2bypQI1oPb0xe.1
Am Dienstag, 17.12.2024, 17-18 Uhr wird Prof. Dr. Olaf von dem Knesebeck vom Institut für Medizinische Soziologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Ergebnisse eines Bevölkerungs-Surveys zur wahrgenommenen Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung in Deutschland präsentieren. An diesem Vortrag können Sie unter folgendem Link teilnehmen: https://uni-wuppertal.zoom.us/j/64624304596?pwd=TaRinn0epo5EdaECIzOCInvhziClmG.1
Am Dienstag, 18.02.2025, 17-18 Uhr wird Prof. Dr. Robert Ranisch von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg, Universität Potsdam, zum Thema Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung und Künstliche Intelligenz vortragen. An diesem Vortrag können Sie unter folgendem Link teilnehmen: https://uni-wuppertal.zoom.us/j/66167985727?pwd=bNIsIKHunb9cYLaaxGm5N3Aite5FYz.1
Ausschusssitzung Krankenversicherung am 21.11.2024
Ausschusssitzung
Ausschusssitzung am Donnerstag, den 21.11.2024 von 16-18 Uhr über ZOOM zum Thema „Finanzierung der Pflegeversicherung“. Geplant sind drei Impulsvorträge mit anschließender Diskussion:
- Begrüßung
- Vortrag: „Prävention von Pflegebedürftigkeit“
Dr. rer. pol. Stefan Blüher, Geschäftsführung des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft an der Charité - Vortrag: „Projections of extended family structures in Germany suggest a growing pressure on systems of informal care”
Diego Alburez-Gutierrez, Leiter einer Forschungsgruppe beim Max-Planck-Institut für demografische Forschung - Vortrag: „Personenzentrierte „Integrierende Langzeitpflege“ und korrespondierende Ökosysteme: Impressionen aus dem EU-BUILD-Projekt“
Prof. Dr. Jürgen Zerth, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt - Abschließende Diskussion
Zugang zur Sitzung:
https://haw-hamburg.zoom-x.de/j/62229987486?pwd=oU5ONZjrI4bd26ZdzOm4t5m731IK0j.1
Meeting-ID: 622 2998 7486 ; Kenncode: 806188
Auch Nicht-Mitglieder des Ausschusses sind herzlich eingeladen an der Ausschusssitzung teilzunehmen.
Förderprogramm der Deutschen Krebshilfe zur Auswirkung von sozialen Ungleichheiten und finanziellen Folgen von Krebserkrankungen
Förderprogramm
In Deutschland fehlt es an wissenschaftlichen Studien, die die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten sowie die sozialen und finanziellen Folgen von Krebserkrankungen systematisch erforschen. Derartige Studien könnten dazu beitragen, soziale Ungleichheiten in der onkologischen Versorgung zu vermeiden und Unterstützungsangebote für Betroffene bedarfs- und bedürfnisorientiert zur Verfügung stellen zu können.
Die Deutsche Krebshilfe hat daher die Einrichtung eines Förderschwerpunktprogrammes 'Krebs und Armut: Soziale Ungleichheiten und soziale sowie finanzielle Folgen bei Krebserkrankungen' beschlossen. Das Programm ist mit 3 Mio. € budgetiert.
Im Rahmen des Förderschwerpunktprogrammes sollen systematische Analysen zu folgenden Themenfeldern erfolgen:
- Inwiefern bestehen sozioökonomische Unterschiede (u. a. Bildung, Beruf, Einkommen) in der Gesundheitsversorgung von Krebserkrankten, wie sind sie zu erklären und wie können sie vermieden werden?
- Wie sind Krebserkrankungen mit sozialen und finanziellen Folgen für Krebserkrankte verbunden, insbesondere für Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status? Inwiefern tragen die Folgen zur Vergrößerung sozialer Ungleichheiten bei und wie können die beschriebenen Folgen vermieden werden?
Anträge können für Projektlaufzeiten von 3 Jahren gestellt werden.
Die eingereichten Anträge sollen Ansätze der partizipativen Forschung verfolgen, um sicherzustellen, dass die Vorhaben auch die tatsächlichen Bedürfnisse sozial benachteiligter Personengruppen berücksichtigen.
Das Antrags-/Begutachtungsverfahren ist zweistufig: Absichtserklärungen sind bis zum 08.11.2024 einzureichen. Kurzanträge müssen der Deutschen Krebshilfe spätestens am 25.11.2024 vorliegen. Bei positiver Vorbegutachtung sind ausgearbeitete Anträge einzureichen, die Abgabefrist hierzu wird noch bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Erläuterungen zu dem Förderungsschwerpunktprogramm in der Ausschreibung sowie dem entsprechenden Antragsleitfaden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter www.krebshilfe.de/forschen/foerderung/ausschreibungen
Download als PDF
Ausschusssitzungen Krankenversicherung im zweiten Halbjahr 2024
Ausschusssitzung
Im zweiten Halbjahr 2024 finden zwei Ausschusssitzungen statt.
Ausschusssitzung am Mittwoch, den 4.9.2024 von 16-17:30 Uhr über ZOOM zum Thema „Finanzierung der Pflegeversicherung“. Geplant sind zwei Impulsvorträge mit anschließender Diskussion:
- Prof. Dr. Heinz Rothgang,
Universität Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Vortrag: „Sockel-Spitze-Tausch“ als Reformvorschlag in der Pflegeversicherung - Prof. Dr. Christine Arentz,
Technische Hochschule Köln, Institut für Versicherungswesen (ivw Köln)
Vortrag: Das Modell „Pflege-Plus“ zur Absicherung der pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim - Abschließend gemeinsame Diskussion
Zugang zur Sitzung:
https://haw-hamburg.zoom-x.de/j/67220341871?pwd=BXdb2L6A1p3NtuBWaJUCl270BS8CQ2.1
Meeting-ID: 672 2034 1871 ; Kenncode: 077879
Auch Nicht-Mitglieder des Ausschusses sind herzlich eingeladen an der Ausschusssitzung teilzunehmen.
Ausschusssitzung am Donnerstag, den 21.11.2024 von 16-18 Uhr über ZOOM zum Thema „Prävention von Pflegebedürftigkeit“. Geplant sind drei Impulsvorträge mit anschließender Diskussion:
- Dr. rer. pol. Stefan Blüher,
Geschäftsführung des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft an der Charité - Prof. Dr. Jürgen Zerth,
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt - Diego Alburez-Gutierrez,
Leiter einer Forschungsgruppe beim Max-Planck-Institut für demografische Forschung - Abschließend gemeinsame Diskussion
Weitere Informationen zur Sitzung folgen im Spätsommer. Eine entsprechende Einladung wird zeitnah an die Mitglieder des Ausschusses versandt. Auch Nicht-Mitglieder des Ausschusses sind herzlich eingeladen an der Ausschusssitzung teilzunehmen.
10. Workshop des dggö-Ausschusses „Gesundheitsökonometrie“ am 28. und 29. November
Call for Papers
Der 10. Workshop des Ausschusses für Gesundheitsökonometrie findet am 28. und 29. November am Berliner Campus der Fernuniversität Hagen statt.
Der Call for Papers ist bis zum 15. Oktober 2024 geöffnet.
Den Call for Papers finden Sie hier.
Termine Ausschuss Krankenversicherung zweite Jahreshälfte 2024
Ausschuss
Ausschusssitzungen im zweiten Halbjahr
Im zweiten Halbjahr 2024 finden zwei Ausschusssitzungen statt.
Ausschusssitzung am Mittwoch, den 4.9.2024 von 16-18 Uhr über ZOOM zum Thema „Finanzierung der Pflegeversicherung“. Geplant sind zwei Impulsvorträge mit anschließender Diskussion:
- Prof. Dr. Heinz Rothgang,
Universität Bremen, SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Vortrag: „Sockel-Spitze-Tausch“ als Reformvorschlag in der Pflegeversicherung - Prof. Dr. Christine Arentz,
Technische Hochschule Köln, Institut für Versicherungswesen (ivw Köln)
Vortrag: Das Modell „Pflege-Plus“ zur Absicherung der pflegebedingten Eigenanteile im Pflegeheim - Abschließend gemeinsame Diskussion
Auch Nicht-Mitglieder des Ausschusses sind herzlich eingeladen an der Ausschusssitzung teilzunehmen. Bitte wenden Sie sich zwecks Erhalts der Zugangsdaten zur ZOOM-Sitzung an anja.behrens-potratz@haw-hamburg.de
Ausschusssitzung am Donnerstag, den 21.11.2024 von 16-18 Uhr über ZOOM zum Thema „Prävention von Pflegebedürftigkeit“. Geplant sind drei Impulsvorträge mit anschließender Diskussion:
- Dr. rer. pol. Stefan Blüher,
Geschäftsführung des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft an der Charité - Prof. Dr. Jürgen Zerth,
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt - Diego Alburez-Gutierrez,
Leiter einer Forschungsgruppe beim Max-Planck-Institut für demografische Forschung - Abschließend gemeinsame Diskussion
Weitere Informationen zur Sitzung folgen im Spätsommer. Eine entsprechende Einladung wird zeitnah an die Mitglieder des Ausschusses versandt. Auch Nicht-Mitglieder des Ausschusses sind herzlich eingeladen an der Ausschusssitzung teilzunehmen.
Spätsommer-Sitzung, Online als ZOOM-Konferenz
4.-4. September 2024, online
Finanzierung der Pflegeversicherung
Weitere Informationen in der angehängten PDF.