Statements
Stellungnahme der dggö zum Referentenentwurf des „MDK-Reformgesetzes“
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) begrüßt die Intention des Reformgesetzes die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken, den Verwaltungs- aufwand zu reduzieren und die Transparenz über das Prüf- geschehen zu erhöhen. Es bestehen jedoch Zweifel, ob alle Änderungen zur Zielerreichung beitragen. So ist auch künftig davon auszugehen, dass ein sehr hoher Anteil an Abrechnungen als fehlerhaft gelten wird, mithin Unsicherheit und Aufwand bei den beteiligten Parteien hoch bleiben werden. Es gelingt nur in Teilen, die Ursachen dieser Probleme zu beseitigen. Ob die implementierten Anreize die intendierte Wirkung entfalten können, erscheint unsicher. Die Frage der Ambulantisierung stationärer Leistungen wiederum ist zu wichtig und zugleich zu komplex, als dass sie nebenbei im Zuge des vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens adressiert werden sollte.
Die volle Stellungnahme zum Referentenentwurf des „MDK-Reformgesetzes“ als PDF
Stellungnahme der dggö zum "Faire-Kassenwahl-Gesetz"
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) schätzt große Teile des am 25.03.2019 vorgelegten Gesetzentwurfs zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ positiv ein. So sind mehrere Vorschläge dazu geeignet, den Wettbewerb zu stärken, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und einen faireren Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schaffen. Insbesondere begrüßt die dggö den Ausbau des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu einem Vollmodell, die Öffnung regionaler Kassen und die Stärkung der Präventionsanreize. Auch die Einführung einer Regionalkomponente sieht die dggö positiv, allerdings hält sie ein anderes statistisches Vorgehen für zielführender und regt zudem an, regionale Unterschiede in den Versorgungsstrukturen über die Bedarfsplanung konsequenter abzubauen. Die dggö sieht jedoch auch Teile des Gesetz- entwurfs kritisch. Manipulationsbremse und Risikopool überzeugen in den vorgeschlagenen Varianten nicht; hier schlägt die dggö Alternativen vor. Abgelehnt werden die Abschaffung der Erwerbsminderungsgruppen und die Unterscheidung zwischen Hausarzt- und Facharzt-Diagnosen im RSA. Die dggö erachtet es für wichtig, potenziell negative Anreizwirkungen der Reformen im Auge zu behalten. Auch deshalb begrüßt die dggö die geplante regelmäßige Evaluation des RSA ausdrücklich.
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Stellungnahme der dggö zur Organspende
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) hat eine Stellungnahme zum 2. Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes veröffentlicht.
Die dggö schätzt es positiv ein und unterstützt die derzeit diskutierte Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung. Nur in dieser Kombination ist eine spürbare Erhöhung des Organaufkommens zu erwarten. Da der Bedarf voraussichtlich auch dann nicht gedeckt werden kann, schlägt die dggö eine um Reziprozität ergänzte Widerspruchsregelung vor. Der Organspende widersprechende Personen würden dann bei der Organverteilung nachrangig berücksichtigt. Dies erhöht nicht nur den Anreiz Organspender zu sein, sondern trägt in einer Situation der Knappheit auch zu einer faireren Verteilung von Organen bei.
Die volle Stellungnahme als PDF.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) zum „Vorbericht Qualitätszu- und -abschläge Schritt 3“
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie hat zum „Vorbericht Qualitätszu- und -abschläge Schritt 3“ des IQTIG eine Stellungnahme veröffentlicht.
Stellungnahme als PDF
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Datentransparenzverordnung
Stellungnahme
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie nimmt wie folgt zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Datentransparenzverordnung Stellung.
Die neue Verordnung hat viele Kritikpunkte aus der DIMDI Befragung und der Fachverbände aufgenommen und im Entwurf der neuen Verordnung umgesetzt. Allerdings verbleiben aus unserer Sicht zwei zentrale Kritikpunkte:
- Die Daten erlauben nach wie vor keinen Bezug zu den Leistungserbringern, da in den Daten keine (pseudonymisierten) Kennziffern für z.B. Krankenhäuser und Arztpraxen/MVZ vorhanden sind. Diese sollten unbedingt ergänzt werden, da der Datensatz nur dann für viele hoch relevante Fragestellungen aus Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung nutzbar wird. Dieses Problem ist dem BMG bekannt, dennoch ist dessen Lösung im Entwurf bisher nicht umgesetzt worden.
- Bislang kann der Datensatz nur per Fernabfrage genutzt werden. Dies schließt eine sinnvolle Nutzung für statistisch-ökonometrische Analysen de facto aus. Nach unserem Wissenstand wurde dies bereits im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen für das Krankengeld-Gutachten exemplarisch durchgespielt und gezeigt, dass die Daten so nicht wirklich nutzbar sind.
Es wurde zwar mehrfach in Aussicht gestellt, dass demnächst ein Gastwissenschaftlerarbeitsplatz (für bestimmte Fragestellungen) beim DIMDI in Köln eingerichtet werden soll. Dieser existiert laut DIMDI bisher aber noch nicht und es ist unklar, wann er eingerichtet wird (auch mangels Finanzierung). Hierzu sollte im Rahmen der Verordnung eine Konkretisierung stattfinden.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
Stellungnahme
Der Bedarf an belastbaren und aussagekräftigen Daten hat sich seit der ersten Krankenhausstatistikverordnung verstärkt und gleichzeitig inhaltlich deutlich gewandelt. Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) äußerte sich bereits in ihrer Stellungahme vom 11. Oktober 2015 grundsätzlich zum Reformbedarf der amtlichen Krankenhausstatistik und mahnte dringenden Handlungsbedarf an.
Die per Gesetz implementierten Instrumente z. B. zur Strukturreform des Krankenhaussektors können mit der aktuellen amtlichen Krankenhausstatistik nicht evaluiert werden. Empfehlungen für künftige Gesetzgebungsverfahren ebenso wie die Evaluierung der Umsetzungsmaßnahmen von bereits verabschiedeten Gesetzen setzen die Möglichkeit voraus, verlässliche empirische Untersuchungen des deutschen Krankenhausmarktes durchzuführen. Diese wiederum bedürfen einer qualitativ hochwertigen und breiten Datengrundlage.
Die dggö begrüßt daher den Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV). Die Novellierung ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung. Wir empfehlen jedoch dringend die Überarbeitung einzelner Punkte, um das Ziel einer zweckmäßigen und aussagekräftigen Datengrundlage zu erreichen. Beispielsweise sollte keinesfalls nur die Zahl der ambulanten Fälle ausgewiesen werden. Vielmehr sind analog zur stationären Versorgung die einzelnen Patienten zu erfassen. Dies würde auch den Einstieg in eine mittelfristig wünschenswerte sektorenübergreifende Gesundheitsstatistik erleichtern, die dann auch die von niedergelassenen Ärzten erbrachten Leistungen umfassen sollte.
Wenn auch durch die größere Detailtiefe ein höherer Erfüllungsaufwand entsteht, ist dieser im vorliegenden Fall gerechtfertigt. Mit einer differenzierteren und breiteren Datengrundlage können Erkenntnisse gewonnen werden, die teure Fehlentscheidungen für alle Akteure des Gesundheitssektors vermeiden helfen.
Die dggö bezweckt die Förderung der Wissenschaft, Forschung und wissenschaftlichen Politikberatung auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie. Ihre rund 800 Mitglieder repräsentieren neben vielen Vertretern der Wissenschaft einen Querschnitt nahezu aller im Gesundheitswesen aktiven Akteure und Institutionen. Sie sieht es als ihre Aufgabe an, gesundheitsökonomische Erkenntnisse in der Öffentlichkeit zu verbreiten und gegenüber Parlamenten und Regierungen zu vertreten.
Vor diesem Hintergrund nimmt die dggö zum Referentenentwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) Stellung.
Stellungnahme Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG)
Stellungnahme
Der aktuelle Gesetzentwurf zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz AM-VSG zielt insbesondere auf eine Weiterentwicklung des Verfahrens zur frühen Nutzenbewertung und der darauf folgenden Preisbildung patentgeschützter Arzneimittel sowie der Begrenzung von Preissteigerungen in bislang nach Meinung der Koalition nicht hinreichend regulierten Arzneimittelsegmenten ab.
Die dggö unterstützt das Verfahren der frühen Nutzenbewertung als ein wichtiges Instrument, den pharmazeutischen Unternehmen Anreize zur Herstellung von Arzneimitteln mit hohem Zusatznutzen zu setzen. Im Hinblick auf die derzeit vorliegenden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Verfahrens sieht die Fachgesellschaft jedoch Verbesserungsbedarf. Deshalb nimmt sie hierzu Stellung.
Stellungnahme der DGGÖ zur Amtliche Krankenhausstatistik
Stellungnahme
Die amtliche Krankenhausstatistik bildet die statistische Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder, für die Arbeit der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens und für wissenschaftliche Analysen der stationären Versorgung.
Die DGGÖ sieht durch die stetig wachsenden Datenaufkommen reformbedarf bei der amtlichen Krankenhausstatistik. Deshalb nimmt Sie hierzu Stellung.
Stellungnahme der DGGÖ zum Gesetzentwurf des eHealth Gesetzes
News
Der Deutsche Bundestag hat sich am 3. Juli 2015 mit dem Entwurf eines "Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (eHealth-Gesetz) befasst.
Dieser Gesetzentwurf zielt auf den Ausbau und die Verbesserung der telematischen Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen ab.
Grundsätzlich begrüßt die dggö die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Ziele und Maßnahmen.
Die DGGÖ nimmt hierzu in der angehängten PDF Datei stellung.
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie zum neuen Präventionsgesetz
News
Grundsätzlich begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö), dass nach mehreren Anläufen ein Präventionsgesetz (PrävG) beschlossen worden und am 25. Juli 2015 in Kraft getreten ist.
Gleichwohl treffen nicht alle beschlossenen Maßnahmen auf Zustimmung der dggö. Dies betrifft die teilweise inadäquate Finanzierung der Präventionsleistungen sowie deren unzureichende ökonomische Evaluation.
Auch schätzt die dggö die mit dem Gesetz verbundenen positiven Auswirkungen kritischer ein als dies in der Begründung des Gesetzentwurfs zum Ausdruck kommt.
In der angehängten PDF Datei finden Sie eine ausführliche Stellungnahme.