Organisierte Sitzung

Pflegepersonalfinanzierung im Krankenhaus

Seit der Einführung des DRG-Systems als Vergütungssystem der Krankenhausleistungen im Jahr 2004 gab es eine Vielzahl an Anpassungen und Veränderungen, insbesondere im Bereich der Pflege. Warum? Es schien einen Anreiz zu geben, den Personalmix im Krankenhaus zu Gunsten des ärztlichen Personals und zu Lasten des Pflegedienstes auszurichten. Die Politik hatte sich daher zum Ziel gesetzt die Pflege im DRG-System im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Berufes zu verbessern. Im Mittelpunkt solle aber die Versorgungsqualität des Patienten stehen, die unmittelbar mit einer hohen Pflegequalität in Verbindung steht. Was ist bereits passiert? 2009 gab es das erste Pflegestellenförderprogramm, 2016 das zweite, 2010 wurde der Pflegekomplexmaßnahmenscore (PKMS) eingeführt und 2018 fand eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Abbildung des Pflegeaufwands innerhalb des DRG-Systems statt. Für festgelegte Gruppen von DRG konnte der Pflegeaufwand für bestimmte Pflegegrade über ein Zusatzentgelt abgerechnet werden. 2018 wurden durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und der konzertierten Aktion Pflege Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) eingeführt und die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG beschlossen. Seit 2020 werden die Pflegepersonalkosten eines Krankenhauses nach dem Selbstkostendeckungsprinzip von den Krankenkassen vergütet (das sogenannte „Pflegebudget“). Wie sind diese bisherigen Maßnahmen zu bewerten? Haben Sie zum gewünschten Erfolg geführt? Gibt es noch weiteren Handlungsbedarf und wie sieht dieser aus? Welche unterschiedlichen Ansätze und Konzepte sind derzeit in der Diskussion und wie sehen jeweils die Vor- und Nachteile aus? Darüber möchten wir im Rahmen dieser Session sprechen, diskutieren und die unterschiedlichen Perspektiven berücksichtigen: Der Gesetzgeber, die Leistungserbringer- und die Kostenträgerseite haben unterschiedliche Blickwinkel auf diese Thematik und zum Teil unterschiedliche Argumente und Ansätze.

Vorträge

Fair und versorgungsrelevant: Pflege richtig vergüten
Matthias Mohrmann, AOK Rheinland/Hamburg

Einleitung

Mit dem GVWG ist über § 137k SGB V geregelt, dass die GKV und die DKG die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur Pflegepersonalbedarfsbemessung bis zum 31.12.2024 sicherstellen müssen. Aspekte der Pflegefinanzierung sind nicht Teil des Auftrags. Unsere Hypothese ist, dass Pflegequalität und Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten in der Pflege im Krankenhaus durch weitere personaldirigistische Instrumente allein nicht effizient verbessert werden können. Durchgeführt wurde eine systematische Analyse der Pflegefinanzierung und -vergütung im Krankenhaus in Deutschland in den letzten 30 Jahren sowie Darstellung entsprechender Konzepte in anderen Ländern. Darüber hinaus wurden die Anreizwirkungen der unterschiedlichen Finanzierungskonzepte auf die Arbeitssituation der Pflegenden und auf die personelle Ausstattung in der Krankenhauspflege geprüft. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Arbeitssituation und die personelle Ausstattung in der Krankenhauspflege von der Finanzierungssystematik wesentlich beeinflusst werden. Die derzeit eingeleiteten Maßnahmen (PPUG, Pflegebudget, Pflegequotient, Gutachten zum Personalbedarf) sind nicht ausreichend, um die Kräfte aller Akteure im Sinne einer guten Pflege durch richtige Anreize zu bündeln. Vorgeschlagen wird ein Konzeptentwurf für eine niederschwellige, aufwandsarme und leistungsorientierte Vergütung von Pflegeleistungen.

Möglichkeiten und Grenzen der politischen Steuerung in der Pflegepersonalfinanzierung
Dr. Sonja Optendrenk, Bundesministerium für Gesundheit

Einleitung

Die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ist wesentlich von der Ausstattung mit (Pflege)Personal abhängig. Obwohl dies wie eine Binsenweisheit klingt, gelingt es trotz vielfältiger politischer Initiativen und entsprechenden Maßnahmen bzw. Anreizen in Deutschland nicht, dies flächendeckend sicherzustellen. Weder Pflegestellenförderprogramme noch die Garantie der Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen haben zur erwünschten Ausweitung der Beschäftigung geführt. Die Kosten für das Pflegepersonal können nicht unabhängig von den Kosten anderer Bereiche sowie dem System der Finanzierung und Vergütung der Krankenhäuser gesehen werden. Daher hat die letzte Bundesregierung die Personalkosten für die „Pflege am Bett“ aus den Fallpauschalen herausgelöst und gesonderte Pflegebudgets im Sinne einer Selbstkostendeckung für die Pflege am Bett eingeführt. Führt dieses Vorgehen zum dauerhaften Erfolg? Hat die Regelung (unerwünschte) Folgewirkungen auf andere Bereiche? Die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Steuerung in diesem Bereich sollen im Beitrag analysiert werden.

Pflegepersonalfinanzierung aus Sicht eines Leistungserbringers
Michael Draheim, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)

Einleitung

folgt