Organisierte Sitzung
Pflegepersonalfinanzierung im Krankenhaus
Vorträge
Fair und versorgungsrelevant: Pflege richtig vergüten
Matthias Mohrmann, AOK Rheinland/Hamburg
Einleitung
Mit dem GVWG ist über § 137k SGB V geregelt, dass die GKV und die DKG die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur Pflegepersonalbedarfsbemessung bis zum 31.12.2024 sicherstellen müssen. Aspekte der Pflegefinanzierung sind nicht Teil des Auftrags. Unsere Hypothese ist, dass Pflegequalität und Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten in der Pflege im Krankenhaus durch weitere personaldirigistische Instrumente allein nicht effizient verbessert werden können. Durchgeführt wurde eine systematische Analyse der Pflegefinanzierung und -vergütung im Krankenhaus in Deutschland in den letzten 30 Jahren sowie Darstellung entsprechender Konzepte in anderen Ländern. Darüber hinaus wurden die Anreizwirkungen der unterschiedlichen Finanzierungskonzepte auf die Arbeitssituation der Pflegenden und auf die personelle Ausstattung in der Krankenhauspflege geprüft. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Arbeitssituation und die personelle Ausstattung in der Krankenhauspflege von der Finanzierungssystematik wesentlich beeinflusst werden. Die derzeit eingeleiteten Maßnahmen (PPUG, Pflegebudget, Pflegequotient, Gutachten zum Personalbedarf) sind nicht ausreichend, um die Kräfte aller Akteure im Sinne einer guten Pflege durch richtige Anreize zu bündeln. Vorgeschlagen wird ein Konzeptentwurf für eine niederschwellige, aufwandsarme und leistungsorientierte Vergütung von Pflegeleistungen.
Möglichkeiten und Grenzen der politischen Steuerung in der Pflegepersonalfinanzierung
Dr. Sonja Optendrenk, Bundesministerium für Gesundheit
Einleitung
Die Qualität der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ist wesentlich von der Ausstattung mit (Pflege)Personal abhängig. Obwohl dies wie eine Binsenweisheit klingt, gelingt es trotz vielfältiger politischer Initiativen und entsprechenden Maßnahmen bzw. Anreizen in Deutschland nicht, dies flächendeckend sicherzustellen. Weder Pflegestellenförderprogramme noch die Garantie der Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen haben zur erwünschten Ausweitung der Beschäftigung geführt. Die Kosten für das Pflegepersonal können nicht unabhängig von den Kosten anderer Bereiche sowie dem System der Finanzierung und Vergütung der Krankenhäuser gesehen werden. Daher hat die letzte Bundesregierung die Personalkosten für die „Pflege am Bett“ aus den Fallpauschalen herausgelöst und gesonderte Pflegebudgets im Sinne einer Selbstkostendeckung für die Pflege am Bett eingeführt. Führt dieses Vorgehen zum dauerhaften Erfolg? Hat die Regelung (unerwünschte) Folgewirkungen auf andere Bereiche? Die Möglichkeiten und Grenzen der politischen Steuerung in diesem Bereich sollen im Beitrag analysiert werden.
Pflegepersonalfinanzierung aus Sicht eines Leistungserbringers
Michael Draheim, Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Einleitung
folgt