Stellungnahme der dggö zum Referentenentwurf der Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV)
Die dggö nimmt wie folgt zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus (Methodenbewertungsverfahrensverordnung – MBVerfV) Stellung:
Die dggö betont, dass neben den anerkannten Standards der evidenzbasierten Medizin auch die anerkannten Standards der Gesundheitsökonomie Berücksichtigung finden sollten, wie auch im Sozialgesetzbuch V u.a. in §§ 35a, 35b und 139a vorgesehen. Die Fachgesellschaft kommt zu dem Schluss, dass eine transparente und rationale Abwägung ohne die Berücksichtigung der Evidenz hinsichtlich Präferenzen der betroffenen Patienten nicht möglich ist. Diese herausragende Stellung der Patientenpräferenzen und der entsprechenden Studien ist im Referentenentwurf nicht nachzuvollziehen.
Im Referentenentwurf werden richtigerweise die methodischen Herausforderungen der Erfolgsmessung im Kontext der evidenzbasierten Medizin berücksichtigt. Wir begrüßen die Implementierung der evidenzbasierten Medizin, die Umsetzung höchster Anforderungen an das Studiendesign und eine hohe Ergebnissicherheit. Die Messung der klinischen und nicht-klinischen Effekte ist eine notwendige Bedingung für die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Es ist eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung. Eine rationale Bewertung ist alleine mit dieser klinischen Evidenz nicht möglich.
Unklar bleibt in diesem Referentenentwurf, auf Basis welcher Evidenz die Abwägungsprozesse getroffen werden. Unklar bleibt weiterhin, wie Informationen zu den Werturteilen der Entscheidungsträger gewonnen werden. Konkret: Welche Informationen werden für die Abwägung des G-BA bei der Entscheidung über das Ausmaß des Patientennutzens herangezogen? Präferenzen der betroffenen Patienten werden bei der Entscheidung nicht systematisch berücksichtigt und transparent einer Begründung zugeführt. Es kann von einem erheblichen Handlungsbedarf ausgegangen werden, da eine konsistente wissenschaftliche Abwägung bzw. Bewertung der positiven und negativen medizinischen Effekte eine wesentliche Voraussetzung für eine konsistente und valide Entscheidungen über die Inanspruchnahme, Erstattungsfähigkeit oder Preisfestsetzung ist.
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