Stellungnahme der dggö zum Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG)
Die dggö nimmt wie folgt zum „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) stellung:
Zunächst als Fortsetzung des E-Health-Gesetztes (E-Health Gesetz 2) angekündigt, treibt das geplante „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (DVG) die dringend erforderliche Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung konsequent voran. Auch sollen verschiedene Aspekte, welche im E-Health Gesetz bislang noch unzureichend angegangen wurden (vgl. hierzu u.a. die Stellungnahme der DGGÖ e.V. vom 24.08.2015) durch das DVG nachgebessert werden.
Grundsätzlich ist das geplante Gesetz sehr zu begrüßen. Als Folge wird damit zu rechnen sein, dass wesentliche Elemente der digitalen Versorgung, wie die elektronische Patientenakte (ePA), die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (Health Apps), die verpflichtende Anbindung von Apotheken und Krankenhäusern an die Telematik Infrastruktur (TI) sowie die optionale Anbindung weiterer Heilberufe, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, schon bald zum Alltag und Routine der Gesundheitsversorgung gehören. Besonders positiv hervorzuheben ist auch die Verbesserung der Interoperabilität durch die Einführung semantischer Standards.
Grundsätzlich werden damit die gesetzten Regelungen als überaus positiv und förderlich bewertet, einhergehend mit der in „A. Problem und Ziel“ durchaus realitätsnahen Anmerkung, dass es sich um einen iterativen, agilen Entwicklungsprozess handelt, der einer steten Überprüfung, Anpassung und Weiterentwicklung bedarf. Das sozio-technische System „digitale Versorgung“ ist zu komplex und veränderlich, um eine dauerhaft endgültige Lösung erwarten zu dürfen. Entsprechend dieser positiven Gesamteinschätzung, werden in nachfolgender Stellungnahme überwiegend Aspekte aufgegriffen, die nach Auffassung der dggö diesem Gesamtaspekt nicht förderlich erscheinen.
Die komplette Stellungnahme als PDF