Zum Digital-Gesetz (DigiG) des Bundesministerium für Gesundheit hat die dggö eine Stellungnahme veröffentlicht.
Die Stellungnahme als PDF
Die dggö befürwortet das DigiG grundsätzlich. Sie hat folgende Anmerkungen:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland
konnte immer noch nicht den gewünschten Grad erreichen.
Insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA), aber auch
weitere Ziele, wie z.B. das eRezept, werden bislang
unzureichend genutzt.
Das geplante DigiG umfasst zahlreiche Punkte, welche zu einer
besseren Digitalisierung beitragen werden.
Beispielsweise wird die Umstellung der ePA von einem OptIn
zu einem OptOut-Verfahren zu einem deutlichen besseren
Nutzungsgrad und vermutlich auch höherer Akzeptanz führen.
Die prognostizierte OptOut-Quote von 20% wird vermutlich eher
unterschritten werden.
Weiterhin ist die Befüllung der ePA mit strukturierten Daten ein
wichtiger Schritt für die sinnvolle Datennutzung sowie den
Datenaustausch mit verschiedenen Systemen. Reine digitale
Dokumente (z.B. im PDF-Format) ermöglichen keine sinnvollen
Analysen und führen schnell zu Informationsüberflutung.
Noch kritischer sollte aber auf die Seite der automatisierten
Befüllung der ePA, insbesondere im Rahmen der ambulanten
und stationären Versorgung geschaut werden, um zusätzlich
Aufwand zu minimieren bzw. zu vermeiden. Zu einem guten
Arzt-Praxis-System bzw. Krankenhausinformationssystem
gehört eine Schnittstelle, welche die Befüllung automatisiert
bedient.
Die Befüllung der ePA mit Altdaten, insbesondere die Übernahme der Unterlagen in die ePA
(§ 350) wäre bezüglich des Nutzens im Verhältnis zum Aufwand zu prüfen. Vermutlich
werden unstrukturierte PDF-Dokumente mit hohem Aufwand seitens verschiedener
Akteurinnen und Akteure (Patientinnen und Patienten, Niedergelassene, Krankenkassen
usw.) zweitausgefertigt, gescannt und in die Akte eingeordnet. Auch die Menge von 2 x 10
Seiten in 24 Monaten (350 a (1)) scheint nicht nur willkürlich, sondern ist eine eher unscharfe
Abgrenzung. Hier wäre zu überlegen, ob nicht die Systeme der datenspeichernden
Akteurinnen und Akteure Funktionalitäten umfassen müssten für die Übertragung der Daten
in die Akte, ergänzt um Scan-Funktionalitäten der ePA-App seitens der Krankenkassen zur
Selbstergänzung durch Patientinnen und Patienten.
Auch die Verbesserung der Nutzung des eRezeptes durch Einbindung in die von den
Krankenkassen bereit gestellt ePA-App ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Das bisherige
Verfahren ist kaum praxistauglich, was sich in den Nutzungszahlen widerspiegelt. Die ePA
sollte als alleinige App Dreh- und Angelpunkt des Gesundheitsmanagement sein. Ob die
Umsetzung bis zum 01.01.2024 realisierbar ist, wird sich zeigen.
Die Ausweitung der Videosprechstunde (Wegfall der Begrenzungen sowie Einbindung der
Apotheken zur assistierten Videosprechstunde) wird neue Akteure und Versorgungsformen
ermöglichen. Letztendlich wird der Markt zeigen, wie alltagstauglich dies ist und bestehende
Angebote ersetzt/ergänzt.
Die digitale Weiterentwicklung strukturierter Behandlungsprogramme (z.B. mit strukturierten
Behandlungsplänen) ist ein wichtiger und richtiger Schritt, die Zusammenarbeit der
interdisziplinären Akteurinnen und Akteure besser zu unterstützen.
Weiterhin ist die Umsetzung von labormedizinischen Befunden von (unstrukturierten)
Dokumenten (Z.B. PDF) in ein strukturiertes Format, sektorübergreifend it-technisch
verwendbar, wichtig.
Die Verstetigung des Innovationsfonds sowie die Flexibilisierung der Fördermöglichkeiten
unterstützen wir, ebenso wie die Evaluation der Projekte.
Vorstand der dggö:
Prof. Dr. Annika Herr
Prof. Dr. Amelie Wuppermann
Prof. Dr. Jürgen Wasem
Prof. Dr. Jeannette Brosig-Koch
Federführung: Prof. Dr. Thomas Lux
Rückfragen an: geschaeftsstelle@dggoe.de