Tagungsfonds Nachwuchswissenschaftler
§ 1 Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie fördert die Präsenz junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Bereich der Gesundheitsökonomie auf angesehenen internationalen Tagungen. Gefördert werden auf Antrag Vorträge mit bis zu 500 €.
§ 2 Prämienberechtigt sind Mitglieder der dggö, die an einer Hochschule in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wissenschaftlich tätig sind oder extern promovieren und eine Vergütung erhalten, die die einer TVL-14 oder W1-Stelle nicht überschreitet. Die letzte erworbene Qualifikationsstufe (Master, Promotion, Berufung auf Juniorprofessur) soll nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
§ 3 Anträge können gestellt werden, sobald die Einladung zum Vortrag formell erfolgt ist und sofern der Antragsteller im laufenden Jahr oder für denselben Vortrag in einem anderen Jahr keine Vortragsprämie erhalten hat. Anträge zur Vergabe einer Vortragsprämie sollen inklusive Lebenslauf sowie einer Bestätigung der Vortragseinladung zeitlich vor der Konferenz gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch ein später gestellter Antrag berücksichtigt werden. Die Anträge werden auf Beschluss des Engeren Vorstands der dggö bewilligt.
Die Einreichungsfristen für Anträge sind der 30. Oktober und der 30. April.
Bitte mit Email an folgende Adresse tagungsfonds@dggoe.de