Stellungnahme der dggö zum "Faire-Kassenwahl-Gesetz"
Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) schätzt große Teile des am 25.03.2019 vorgelegten Gesetzentwurfs zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ positiv ein. So sind mehrere Vorschläge dazu geeignet, den Wettbewerb zu stärken, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und einen faireren Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schaffen. Insbesondere begrüßt die dggö den Ausbau des Risikostrukturausgleichs (RSA) zu einem Vollmodell, die Öffnung regionaler Kassen und die Stärkung der Präventionsanreize. Auch die Einführung einer Regionalkomponente sieht die dggö positiv, allerdings hält sie ein anderes statistisches Vorgehen für zielführender und regt zudem an, regionale Unterschiede in den Versorgungsstrukturen über die Bedarfsplanung konsequenter abzubauen. Die dggö sieht jedoch auch Teile des Gesetz- entwurfs kritisch. Manipulationsbremse und Risikopool überzeugen in den vorgeschlagenen Varianten nicht; hier schlägt die dggö Alternativen vor. Abgelehnt werden die Abschaffung der Erwerbsminderungsgruppen und die Unterscheidung zwischen Hausarzt- und Facharzt-Diagnosen im RSA. Die dggö erachtet es für wichtig, potenziell negative Anreizwirkungen der Reformen im Auge zu behalten. Auch deshalb begrüßt die dggö die geplante regelmäßige Evaluation des RSA ausdrücklich.
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